Entsprechend den Vorgaben der BGW und des Gesundheitsamtes haben Kosmetik- und Massagestudios schon immer einen sehr hohen Hygienestandard.
Alle Maßnahmen werden immer an die jeweils gültigen Vorschriften angepasst und wurden während der Corona-Zeit ggf. nochmals erweitert und auf die jeweils neuen Vorgaben abgestimmt.
Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:
- Frische Behandlungslaken für jede Kundin/jeden Kunden
- Frischer Decken-Bezug für jede Kundin/jeden Kunden (Behandlungsvlies-Überzug)
- Das Desinfizieren von verwendeten Materialien/Instrumenten
- Das Desinfizieren der Liege sowie aller Arbeits- und Kontaktflächen
- Das gute Durchlüften der Räume vor/nach/zwischen den Behandlungen
- Desinfizierte Gesichtskompressen (UV-Kompressen-Wärmer)
- Der Einsatz von Luftreinigern (HEPA 14-Filter)
- Das Tragen von Einmalhandschuhen bei bestimmten Behandlungen
- Das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske
- Das Tragen einer FFP2-Maske, sobald ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann